GoBD-konforme Archivierung: So bewahren Sie Belege richtig auf
Alle Anforderungen für GoBD-konforme Belegarchivierung. Aufbewahrungsfristen, digitale Archivierung und rechtssichere Dokumentenverwaltung für Unternehmen.
Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) regelt, wie Sie Ihre Buchhaltung digital führen müssen. Verstöße können zu Strafzuschlägen führen!
Die 10 GoBD-Prinzipien
Nachvollziehbarkeit: Geschäftsvorfälle müssen verständlich sein
Vollständigkeit: Alle Belege müssen erfasst werden
Richtigkeit: Buchungen müssen sachlich und rechnerisch korrekt sein
Zeitgerechte Buchung: Maximal 10 Tage nach Belegdatum
Ordnung: Systematische Ablage nach nachvollziehbarem System
Unveränderbarkeit: Nachträgliche Änderungen müssen dokumentiert werden
Aufbewahrungsfristen
Bücher und Aufzeichnungen: 10 Jahre. Handelsbriefe und Buchungsbelege: 10 Jahre. Sonstige geschäftliche Unterlagen: 6 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres!
Digitale Belege richtig archivieren
Digitale Belege (PDF-Rechnungen, E-Mails) müssen im Originalformat archiviert werden. Papierbelege können nach dem Scannen vernichtet werden, wenn der Scan ordnungsgemäß ist (GoBD-konforme Software nutzen!).
GoBD-konforme Software
Häufig gestellte Fragen
Wie konvertiere ich PDF PDF zu CSV/MT940?
PDF hochladen, CSV/MT940 wählen und sofort herunterladen.
Welche Buchhaltungsprogramme unterstützen CSV/MT940?
Funktioniert mit DATEV, Lexware, sevDesk, Lexoffice, FastBill.